Zum 1. Januar 2012 haben sich die DAK, die BKK Gesundheit und die BKK AXEL SPRINGER zur DAK-Gesundheit zusammengeschlossen. Die vereinigte Krankenkasse ist eine Ersatzkasse und übernimmt damit die Rechte und Pflichten aus den vdek-Vereinbarungen. D.h., ab diesem Zeitpunkt (Leistungs- bzw. Abgabedatum in 2012) gelten für die abzurechnenden Leistungen die vdek-Verträge.
Die ausgestellten Krankenversichertenkarten (KVK) der drei Krankenkassen behalten Ihre Gültigkeit. Auf die Verordnungen werden, die auf den KVK vermerkten Institutionskennzeichen (IK) aufgedruckt. Das KVK-IK sollte - grundsätzlich - siebenstellig auf den Verordnungen vermerkt sein (s. Zeile "Kassen-Nr."). Die KVK-IK sind auch zu den gültigen Kostenträgerinstitutionskennzeichen in der Kostenträgerdatei verknüpft. Nur der Name wurde auf DAK-Gesundheit geändert.
Die Abrechnungen, sei es elektronisch oder auch die Papierunterlagen, adressieren Sie bitte bis auf weiteres und wie bisher an die bekannten
Daten- und Papierannahmestellen der DAK und der BKK.
Sofern es offene Punkte gibt, stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner unter den bekannten Adressen gern Rede und Antwort. |