Investition in den Arbeitsschutz lohnt sich!
Auch kleine und mittlere Unternehmen müssen die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes erfüllen. Wie steht es bei Ihnen? Haben Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und aktualisieren Sie diese regelmäßig? Werden Ihre Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen? Sind Ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe ausgebildet? Wissen Ihre Mitarbeiter wie sie sich im Brandfall verhalten sollen? Haben Sie eine Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt bestellt?
Sie als Unternehmer nehmen an einer halbtägigen Schulung teil und erfahren alles Wissenswerte zum Arbeitsschutz in der Podologie und Fußpfleger. Nach dieser Schulung wissen Sie, welche Anforderungen in Ihrem Betrieb noch nicht erfüllt sind und welche Maßnahmen Sie ergreifen und umsetzen sollten. Arbeitsschutz ist bei Ihnen Chefsache und Sie entscheiden, welche Themen wann und wie und durch wen bearbeitet werden. Wenn Sie einmal nicht mehr weiter wissen, können Sie sich kompetenten Rat bei Betriebsärzten und Sicherheitskräften holen. Der ZFD LV NRW hat mit der Firma Maicon Consulting & IT-Services GmbH einen Rahmenvertrag geschlossen. Zu klaren Konditionen können Sie nach der Schulung jederzeit anrufen und sich beraten lassen. Wenn Sie es wünschen, kommen die Experten auch in Ihren Betrieb und Sie können die Fragen vor Ort klären.
Erst nach fünf Jahren müssen Sie zu einer Auffrischungsschulung. Dort erfahren Sie alle wichtigen Neuerungen im Arbeitsschutz und bekommen Impulse, um den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb weiter zu gestalten.
Was sind die Vorteile?
- Arbeits- und Gesundheitsschutz werden einfacher. Sie als Unternehmer können endlich Ihre Verantwortung wahrnehmen, weil Sie wissen, was zu tun ist.
- Die Schwerpunkte in Sachen Arbeitsschutz können von Ihnen gesetzt werden. Somit können Sie die zur Verfügung stehenden Mittel gezielter einsetzen.
- Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmer, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt wird optimiert - Leistungen können nach Bedarf eingekauft werden.
- Es wird keine feste Stundenzahl für die Betreuung durch Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte vorgegeben.
- Routinebesuche durch die BGW entfallen.
Außerdem müssen Sie sich nicht um die Meldung Ihres Betriebsarztes und Ihrer Sicherheitsfachkraft an die BGW kümmern. Das erledigen wir für Sie.
Haben Sie Interesse an diesem Angebot? Dann melden Sie sich bei uns in der Geschäftsstelle in Lüdinghausen.
Die BGW hat die Konzepte und Unterlagen entwickelt und sorgt dafür, dass nur besonders qualifizierte Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte die Schulungen durchführen.
Benötigen Sie weitere Informationen? Die BGV A1 und die BGV A2 sind wichtige Vorschriften, in denen Sie sich einen guten Überblick über die gesetzlichen Anforderungen verschaffen können. Beide Vorschriften können als Broschüre unter www.bgw-online.de heruntergeladen werden.
Sie möchten wissen wann diese Schulungen angeboten werden? Weitere Infos finden Sie hier.
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