Zentralverband der Podologen und Fusspfleger Deutschlands e.V.
Die Zeitschrift "Der Fuss"
 
Donnerstag, 26. Januar 2012

Fusion BKK Axel Springer, BKK Gesundheit und DAK

Zum 1. Januar 2012 haben sich die DAK, die BKK Gesundheit und die BKK AXEL SPRINGER zur DAK-Gesundheit zusammengeschlossen. Die vereinigte Krankenkasse ist eine Ersatzkasse und  übernimmt damit die Rechte und Pflichten aus den vdek-Vereinbarungen. D.h., ab diesem Zeitpunkt (Leistungs- bzw. Abgabedatum in 2012) gelten für die abzurechnenden Leistungen die vdek-Verträge.

 

Die ausgestellten Krankenversichertenkarten (KVK) der drei Krankenkassen behalten Ihre  Gültigkeit. Auf die Verordnungen werden, die auf den KVK vermerkten Institutionskennzeichen (IK) aufgedruckt.  Das KVK-IK sollte - grundsätzlich - siebenstellig auf den Verordnungen vermerkt sein (s. Zeile "Kassen-Nr."). Die KVK-IK sind auch zu den gültigen Kostenträgerinstitutionskennzeichen in der Kostenträgerdatei verknüpft. Nur der Name wurde auf DAK-Gesundheit geändert.

 

Die Abrechnungen, sei es elektronisch oder auch die Papierunterlagen, adressieren Sie bitte bis auf weiteres und wie bisher an die bekannten

Daten- und Papierannahmestellen der DAK und der BKK.

 

Sofern es offene Punkte gibt, stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner unter den bekannten Adressen gern Rede und Antwort.

Im Überblick
 
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