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Diese Vergütungsvereinbarung tritt am 1. April 2013 in Kraft und findet Anwendung für alle nach dem 31. März 2013 ausgestellten Verordnungen.
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Diese Vergütungsvereinbarung tritt am 1. April 2013 in Kraft. Die Preise sind abrechenbar für Verordnungen, die ab dem 1. April 2013 ausgestellt wurden.
Diese Vereinbarung tritt am 01.07.2013 in Kraft. Alle nach dem 30.06.2013 verordneten Leistungen werden zu diesen Sätzen vergütet.